Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung

Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung werden zumeist in Kombination erbracht.

Die Grundpflege umfasst die direkte Versorgung des Klienten wie die Körperpflege, die Hilfe beim Anziehen oder beim Toilettengang, aber auch das Reichen von Mahlzeiten.

Zur hauswirtschaftlichen Versorgung gehören mit der Pflege in Verbindung stehende Verrichtungen wie Einkäufe, die Zubereitung von Mahlzeiten, Reinigungsarbeiten oder die Begleitung außer Haus.

Die Versorgung mit grundpflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen kommt oft auf Initiative des Betroffenen oder seiner Angehörigen zustande. Die KIS stellt mit Ihnen im Rahmen einer Beratung, eine individuelle Versorgung nach dem System der Leistungskomplexe zusammen.

Bei Klienten mit einer Pflegegradeinstufung trägt die Pflegekasse die Kosten der Versorgung innerhalb eines festgelegten Kontingentes. Darüber hinaus gehende Beträge muss der Klient als Eigenanteil beisteuern. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Bezirksamt diesen Eigenanteil.

Unser Beratungsteam unterstützt in Fragen der Kostenklärung und unterstützt Sie bei allen Antragsverfahren.