Finanzierung

Formal entspricht die Versorgung in der Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz der ambulanten Versorgung in der Häuslichkeit. Die Finanzierung setzt sich somit analog aus diversen Einzelposten zusammen:

  1. Pflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung

    Das Modell der ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz ist in Fachkreisen sehr anerkannt. Das hat das Land Berlin und die Pflegekassen veranlasst, ein vereinfachtes Abrechnungssystem nach Tagespauschalen einzuführen. Eine Abrechnung nach Leitungskomplexen, wie in der eigenen Häuslichkeit ist ebenfalls möglich.

    Ein Teil der Kosten für Pflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Leistungen wird von der Pflegekasse als Pflegesachleistung getragen. Den Rest begleicht der Mieter als Eigenanteil bzw. unter bestimmten Voraussetzungen das Bezirksamt.

  2. Behandlungspflege und Intensivpflege

    Die Behandlungspflege (z.B. Medikamentengabe, Injektionen, etc.) und die Pflege von Menschen mit hohem behandlungspflegerischem Aufwand, meist über 24 Stunden, sogenannte „Intensivpflege“ werden von der Krankenkasse finanziert.

  3. Miete

    Vermieter und Pflegeanbieter sind nicht identisch. Der Vermieter schließt mit jedem Mieter einen Einzelmietvertrag ab, der sich auf das persönliche Zimmer des Mieters und die anteilige Nutzung der Gemeinschaftsräume bezieht. Die Miete ist vom Mieter an den Vermieter zu überweisen.

  4. Haushaltsgeld

    Die Mieter bilden eine Mietergemeinschaft, die die Kosten für Lebensmittel, Reinigungsmittel oder andere kleinere Anschaffungen für die Wohnung gemeinschaftlich trägt. Hierfür gibt es eine gemeinsame Haushaltskasse, in die jeder Mieter einen monatlichen Beitrag einzahlt.

  5. Persönlicher Bedarf
    Die Kosten für persönliche Bedürfnisse, wie z.B. Friseurbesuche, Fußpflegeanwendungen oder auch für Besuche im Café werden von den Mietern individuell selbst getragen.

Die KIS berät Interessierte gerne im Detail über die Kosten und Möglichkeiten der Finanzierung.