Familienpflege

In Familien können krankheitsbedingt Situationen eintreten, in denen Hilfe zur Weiterführung des Haushalts erforderlich wird. Dies ist denkbar, wenn Mutter oder Vater zur medizinischen Rehabilitation gehen und der andere Elternteil den Haushalt nicht weiterführen kann. Die Familienpfleger von KIS übernehmen in dieser Situation die Versorgung des Haushalts und die Betreuung der Kinder.

Unter bestimmten Voraussetzungen trägt die Krankenkasse die Kosten der Familienpflege. Ebenso kann das Jugendamt fallweise als Kostenträger eingeschaltet werden. Unser Beratungsteam unterstützt Sie in Fragen der Kostenklärung, der Familienpflege in der ambulanten Krankenpflege und bei allen Antragsverfahren.