Zusätzliche Betreuungsleistungen

Menschen mit demenzieller, psychischer oder geistiger Beeinträchtigung benötigen in der Regel über die rein pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung hinaus zusätzliche Betreuung. Diese kann helfen, pflegende Angehörige zeitweise zu entlasten oder verloren gegangene Kompetenzen zu trainieren.

KIS ist bei den Pflegekassen als Anbieter zusätzlicher Betreuungsleistungen registriert und bietet hierfür einen eigenen Leistungskatalog an. Unter bestimmten Voraussetzungen stellt die Pflegeversicherung zur Finanzierung zusätzlicher Betreuungsleistungen in der Hauskrankenpflege monatlich einen Betrag zur Verfügung.

Unser Beratungsteam unterstützt Sie in Fragen der Kostenklärung, der zusätzlichen Betreuungsleistungen in der ambulanten Pflege und bei allen Antragsverfahren.