Verhinderungspflege
Angehörige bzw. private Pflegepersonen tragen in der Regel die Hauptlast der Versorgung. Sind sie vorübergehend außerstande die Pflege zu leisten etwa wegen Krankheit oder Erholungsurlaub, kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
In einem vorab vereinbarten Umfang kann KIS die Pflege als ambulante Leistung zu Hause nahtlos fortsetzen. Ist die permanente Anwesenheit von Pflegekräften erforderlich, finden sich im Beratungsgespräch auch hierfür individuelle Lösungen.
In der Pflege durch Angehörige treten bisweilen krisenhaften Entwicklungen auf etwa bei Überlastung oder unvermittelter Krankheit der Pflegeperson. Wenn in solchen Fällen unverzüglich Verhinderungspflege organisiert werden muss, hilft KIS rasch und unkompliziert.
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse. Der Sozialdienst der KIS berät auf Wunsch in Fragen der Kostenklärung und unterstützt bei allen Antragsverfahren.